Bitte geben Sie diese Textbausteine an jeden weiter, dem sie nützlich sein könnten. Ihre "Beitrag"sforderung an mich/uns steht in einem auffälligen Mißverhältnis zu Ihren Leistungen. Sie erfüllt daher den Tatbestand des § 302a StBG. Ihre "Beitrag"sforderung an mich ist Wucher nach § 302a StGB. Ihre "Beitrag"sforderung ohne jeden Leistungsnachweis/ohne jede Gegenleistung betrachte ich als Belästigung und fordere sie auf, dies zu unterlassen. Mit Ihrer ...%igen "Beitrag"serhöhung bei gleichen, nämlich keinen Gegenleistungen begehen Sie Geschäftschädigung und verstoßen gegen Ihren gesetzlichen Auftrag, die Wirtschaft zu fördern. Bezugnehmend auf Ihre "Beitrag"serhöhung und die damit verbundene Geschäftsschädigung mache ich von meinem Recht nach Art. 9 GG Gebrauch und kündige die Mitgliedschaft in Ihrer Einrichtung fristlos und mit sofortiger Wirkung. Ihre Mahnung betrachte ich als Nötigung nach § 240 StGB und fordere Sie auf, dies zu unterlassen. Ihre Vollstreckungsandrohung betrachte ich als Nötigung nach § 240 StGB und fordere Sie auf, dies zu unterlassen. Ihre Zwangsvollstreckung ohne jeden Leistungsnachweis/ohne jede Gegenleistung und ohne Einhaltung des Rechtsweges betrachte ich als Schutzgelderpressung und fordere Sie auf, dies zu unterlassen. Ihre "Beitrag"sforderung/Zwangsvollstreckung ist eine entschädigungslose Enteignung und nach Art. 14 GG unzulässig. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Sie wegen Verstoßes gegen § 302a/240 StGB einreichen. Hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich nie einen Antrag auf Mitgliedschaft in Ihrer Einrichtung gestellt habe. Ich war nie/bin kein Mitglied in Ihrer Einrichtung. Ihre "Beitrag"sforderung an mich/uns ist somit gegenstandslos. Offensichtlich wurden Sie unter Verletzung des Datenschutzgesetzes über meine/unsere Gewerbeanmeldung informiert. Ich/wir fordere/n Sie daher hiermit auf, mir/uns umgehend die Quelle Ihrer Information zu benennen, damit ich/wir die zur Wahrung meiner/unserer Rechte erforderlichen juristischen Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten kann/können. Bezugnehmend auf Art. 9 GG kündige ich hiermit vorsorglich und sicherheitshalber eine möglicherweise auf Grund eines, nach Art. 9 (3,2) GG rechtswidrigen Gesetzes von Ihnen vermuteten Mitgliedschaft. Art. 9 GG gewährleistet die Vereinigungsfreiheit. Er unterscheidet nicht zwischen privaten, beruflichen und z. B. staatlich initiierten Vereinigungen. In Absatz 3, Satz 1 bezieht er sich sogar ausdrücklich auf berufliche Vereinigungen und schließt damit auch Industrie- und Handelskammern/Handwerkskammern ein. Ich mache hiermit von meinem Recht auf Freie Wahl der Vereinigung Gebrauch und kündige meine Mitgliedschaft in Ihrer Einrichtung sofort/zum nächstmöglichen Zeitpunkt/zum Ende des Jahres. Ihre Angabe/Behauptung, die Vollversammlung wird von allen IHK-Mitgliedern gewählt, ist unwahr. Die Mitglieder der Vollversammlung sind weder demokratisch noch mehrheitlich gewählt. Bei einer Wahlbeteiligung von ...% fehlt ihnen jegliche Legitimation. Mit dieser geringen Akzeptanz haben Sie eigentlich nur noch eine Aufgabe, nämlich die Schließung und Auflösung Ihrer Einrichtung vorzunehmen. Sollten Sie demokratische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Ihrer Einrichtung einführen, sprechen Sie mich/uns bitte wieder wegen einer Mitgliedschaft an. Sobald Sie eine Wahlbeteiligung von über 50% nachweisen können oder in Mitgliederversammlungen Rechenschaft abgeben, entlastet werden und über Ihre Aufgaben, Tätigkeiten, deren Finanzierung, Ihre Gebühren und Beiträge demokratisch abstimmen lassen, sprechen Sie mich/uns bitte wieder wegen einer Mitgliedschaft an. Mit Ihrer Satzung und Ihrer Wahlordnung verstoßen Sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sicher verstehen Sie, daß für mich/und eine Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Organisation unter keinen Umständen in Frage kommt. Art. 12 GG gewährleistet die freie Berufswahl. Diese schließt auch das Recht ein, diesen als Selbstständige/r auszuüben sowie die Rechtsform des Unternehmens frei zu wählen, ohne daß daraus Nachteile hergestellt werden dürfen, die nicht ohnehin in der Natur des gewählten Berufes oder der gewählten Rechtsform liegen. Ihre, um ein Vielfaches höhere "Beitrag"sforderung gegenüber einer anderen Rechtsform verstößt somit gegen Art. 12 GG. Art. 14 GG stellt sicher, daß bei einer Enteignung die Entschädigung zu klären ist. Ihre "Beitrag"sforderung ohne Gegenleistung und Ihre angedrohte zwangsweise Beitreibung sind entschädigungslose Enteignungen und nach Art. 14 GG unzulässig.